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   BFH, 23.10.1969 - V R 54/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,2215
BFH, 23.10.1969 - V R 54/66 (https://dejure.org/1969,2215)
BFH, Entscheidung vom 23.10.1969 - V R 54/66 (https://dejure.org/1969,2215)
BFH, Entscheidung vom 23. Oktober 1969 - V R 54/66 (https://dejure.org/1969,2215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerbarer Leistungsaustausch - Inhaber von Patenten - Lizenzgebühr - Gesellschaft - Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 569
  • DB 1970, 1767
  • BStBl II 1970, 233
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.11.1961 - V 156/59 U

    Unterschiede zwischen Erträgen aus einer Gesellschafterbeteiligung und Entgelten

    Auszug aus BFH, 23.10.1969 - V R 54/66
    Nicht jede Vorwegvergütung für die Überlassung von Wirtschaftsgütern seitens eines Gesellschafters an die Gesellschaft führe -- wie sich aus dem Urteil des BFH V 156/59 U vom 30. November 1961 (BFH 74, 194, BStBl III 1962, 73) ergebe -- zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch.

    Wenn der Steuerpflichtige meint, nicht jede Vorwegvergütung der Gesellschaft an einen Gesellschafter führe zu einem steuerbaren Leistungsaustausch und sich hierbei auf das Urteil des Senats V 156/59 U vom 30. November 1961 (a. a. O.) beruft, so übersieht er, daß in jenem Fallen an den Gesellschafter nicht eine "Vorwegvergütung", sondern ein "Vorweggewinn" ("Gewinnvoraus") gezahlt worden war; denn die Gesellschafter erhielten die vereinbarten Beträge für ihre Gesellschafterleistungen nur, soweit Gewinne vorhanden waren.

  • BFH, 18.07.1968 - V 200/65

    Umsatzbeteiligung eines Gesellschafters als Leistungsaustausch

    Auszug aus BFH, 23.10.1969 - V R 54/66
    Der Streitfall ist mit dem Fall des BFH-Urteils V 200/65 vom 18. Juli 1968 (BFH 93, 98, BStBl II 1968, 702) vergleichbar, in dem der Senat wegen Überlassung von Wirtschaftsgütern seitens eines Gesellschafters an die Gesellschaft gegen eine Beteiligung des Gesellschafters am Umsatz der Gesellschaft ebenfalls einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch angenommen hatte.
  • BFH, 19.07.1973 - V R 157/71

    KG - Führung der Geschäfte - GmbH - Erstattung der Aufwendungen -

    Es ist unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1968 V 228/65 (BFHE 95, 58, BStBl II 1969, 302) und vom 23. Oktober 1969 V R 54/66 (BFHE 97, 569, BStBl II 1970, 233) der Auffassung, daß in Fällen der vorliegenden Art sowohl das Vorliegen eines Leistungsaustauschs im Sinne des Umsatzsteuerrechts als auch die Selbständigkeit des Leistenden bejaht werden müsse.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2001 - 9 K 311/96

    Rohbauerstellung als umsatzsteuerpflichtige Leistung des Gesellschafters

    In einem derartigen Fall handelt es sich um eine umsatzsteuerpflichtige Vorwegvergütung und nicht um einen nicht steuerbaren Vorweggewinn (vgl. hierzu bereits BFH-Urteile vom 18.07.1968 V 200/65, BStBl II 1968, 702; vom 23.10.1969 V R 54/66, BStBl II 1970, 233).
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